Ränge

Wie die Saga von den Altvorderen, die Formóðir Saga, berichtet, entwickelte sich zur Zeit der Landnahme auch die Ordnung innerhalb der Waljar. So entstanden die Ränge

    • des Knechtes, dem „vinnu“,
    • des Gefolgsmannes, dem „fylgdar“,
    • des Hofbesitzers, dem „höfdhing“,
    • des Landgebers, dem „lánar“ und
    • des Edlen, dem „athal“.

Später wurde dem Titel das Geschlecht des Inhabers nachgestellt, mannr für Mann und kynnr für Frau, da unter den Waljar beide Geschlechter gleich berechtigt waren. Warum später bei dem Titel höfdhing darauf verzichtet wurde, ist nicht überliefert.

Schon immer war es innerhalb der Waljar üblich, dass jemand, der sich besonders hervorgetan hatte von einem Rang in einen anderen mit der Zustimmung des jeweiligen Werir aufsteigen konnte. Ein Athal konnte werden, wenn auch der Jarkhan zustimmte. In späteren Jahren sahen die Waljar ein, dass jeder nach seiner Befähigung, nicht nach seiner Geburt, einen Rang haben sollte. So wurde beschlossen, dass jeder Waljar bei seiner Geburt den Rang des Vinnu erhalten solle und nach Prüfung und Befähigung im Laufe seines Lebens weiter aufsteigen solle.

Erkenntlich ist der Rang an der Zahl von Wolfszähnen, die der Wali an einer Lederschnur um seinen Hals trägt.

Nach der Besiedlung Waligois wurde durch Lautverschiebungen aus Athal dann Adhal, und aus Kynnr das Wort Kunnyr, so dass die Wali heute folgende Ränge kennen:
Jarkhan

Der Jarkhan ist der Herrscher des Volkes der Wali. Beraten wird er durch den Edlenrat und die Hoeggred Wali.

Der Gott Wali bestimmte den ersten Khan des Volkes der Wali. Dieser hieß Wegtam. Deshalb ist ein Heiti für das Volk der Wali bis heute noch „Wegtams Sippe“. Diese Benennung soll im Sommer 15 erfolgt sein. Von Anfang an sahen die Wali ihre Herrscher als von den Göttern bestimmt an, was dazu führte, dass es bis auf wenige Ausnahmen keine Streitigkeiten um die Herrschaft gab. Aus der Familie des Wegtam wurde eine Sippe, die Byrjun, der Anfang, genannt wurde. Aus ihr stammen alle legitimen Nachfolger des Khans.

Im Sommer 2443 (801 nKr) wurde unter dem 56. Khan namens Adal das Eisen als Werkstoff für Waffen und Rüstungen eingeführt. Nach einer erfolgreichen Schlacht gegen das Zauberreich der Mythanen, in denen die Waffen ihre antimagische Wirkung bewiesen, wurde der Titel Khan in den des Jarkhan (des Eisenkönigs) umbenannt und fortan von allen Nachfolgern getragen.

Ab dem Sommer 2662 (1020 nKr) erlosch nach dem Mord an dem Jarkhan Agnar und ein Jahr später seinem unmündigen Sohn und Nachfolger Weor die männliche Linie der Sippe der Byrjun. Nun begann die sogenannte Jarkhan-lose Zeit, in der Jarl Egil, der jedoch nicht von den Byrjun abstammte, sich im Sommer 2703 (1061 nKr) für kurze Zeit Jarkhan nannte. Er wurde jedoch als illegitim betrachtet und kein anderer Stamm wollte ihm folgen. Diese Periode endete drei Sommer später, als Egil von Gestaltwandlern ermordet wurde. Die Jarkhan-lose Zeit dauerte 60 Sommer und endete im Sommer 2762 (1120 nKr) mit der Annahme des Titels durch Edbald, der als Inkarnation der drei berühmten Jarle Egil, Erik und Elfse durch Gryggr in die Welt gebracht wurde. Er ist derzeit der einzige männliche Nachkomme der Byrjunsippe.

Insgesamt gab es bis zur heutigen Zeit 63 Khane, von denen 8 den Titel Jarkhan führten. Aktuell herrscht der 8. Jarkhan, Edbald. Die Namen aller Khane/Jarkhane werden in der Herrscherliste geführt.

Es gibt zwei Symbole des Jarkhans. Das erste ist die Wolfskrone, die den Wali nach der Einwanderung in Waligoi durch Gryggr von den Götter der Wali gebracht wurde. Das andere Symbol ist der Wolfsthron, ein Hochsitz, der während der Jarkhanlosen Zeit von den Wali bei jedem Thing auf dem Ehrenplatz aufgestellt wurde. Er blieb solange unbesetzt, bis Edbald, der 8. Jarkhan das Amt übernahm.

Jenseits der oben beschriebenen Rangfolge steht die Titel des Werirs.

Der Werir ist der Anführer eines der fünf Stämme der Wali. Ein Werir wird seit dem Ende der Finsternis alljährlich auf dem Thing seines Stammes gewählt. Vorher war das Amt erblich. Seine Stellung liegt während seiner Amtszeit zwischen der des Jarkhan und dem Rang des Adhalmannr/-kunnyr. Gewählt werden können Wali mit den Rängen Adhalmannr/-kunnyr oder Lanarmannr/-kunnyr. Die Pflicht des Werirs ist es, den Stamm gegenüber dem Jarkhan, den anderen Stämmen und anderen Völkern zu vertreten. Außerdem soll er den Zusammenhalt des Stammes im Besonderen und der Wali im Allgemeinen fördern, für den Schutz der Stammesmitglieder sorgen und deren Handlungen in eine die Wali fördernde Richtung lenken.
Brautingar

Während des Langen Winters wurde dann noch ein Begriff für die heimatlos wandernden Menschen geprägt, dem Brautingar, dem Wanderer. Dies stellt jedoch keinen Rang dar.

Früher wurde gelegentlich vom Jarkhan der Rang eines Jarl vergeben, doch derzeit ist dies kein gültiger Rang bei den Wali.

JarKhan

Der Jarkhan trägt fünf Wolfszähne.

Eine Liste aller Khane/Jarkhane findet sich in der Herrscherliste der Wali.

Der Jarkhan ist darüber hinaus auch die wichtigste Figur im walischen Skak-Spiel.

Werkhan

Der Werkhan ist gleich einem Jarkhan, er vertritt ebenso das Volk der Wali.

Der Werkhan trägt ebenfalls fünf Zähne.

Jarkhan und Werkhane bilden zusammen das Wolfsrudel, da beide die Fähigkeit von de Göttern erlangt haben, sich in Wölfe verwandeln zu können,

Adhalmannr/-kunnyr

Der Athal, wie er in alten Zeiten genannt wurde ist der Adelige bzw. Edle unter den Wali. Er ist oft Besitzer großer Ländereien und verfügt über eigene Krieger und Schiffe, mit denen er nicht nur seine Besitztümer, sondern auch als Vorsteher von Bezirken diese und deren Bewohner vor Angriffen schützt. Die Pflichten die ihm der Jarkhan auferlegt, verlangen außerdem von ihm, dass er dem Einnher zusätzlich Schiffe und Männer zur Verfügung stellt und dass er als Vorbild für andere Wali wirkt. Er gehört dem Elderráð, dem Edlenrat, an und kann zum Werir, dem Anführer eines Stammes gewählt werden. Heute wird statt des alten Begriffs Athal der Titel Adhalmannr/-kunnyr verwendet.

Wali im Rang Adhalmannr/-kunnyr tragen vier Zähne.

Lanarmannr/-kunnyr

Lanarmenn/-kynnir gehören dem niederen Adel an, sitzen jedoch nicht im Elderráð, dem Edlenrat. Allerdings können sie zum Werir gewählt werden und gehören dem Rat dann solange an, wie sie dieses Amt ausüben. Früher hieß der Titel Lánar. Die Inhaber dieses Titels sind in der Regel durch Ländereien oder Handel reich genug, einige Schiffe mit Mannschaft zu halten und sind oft Vorsteher kleiner Gebiete oder Städte. Auch sie sind gehalten, dem Jarkhan Schiffe und Männer für das Einnher zu senden.

Wali im Rang Lanarmannr/-kunnyr tragen drei Zähne.

Höfdhing

Der Höfdhing ist oft der Besitzer eines Gutes und Pachtgeber, wobei er die Pächter anführt. Sein Reichtum reicht gelegentlich aus, ein Schiff zu halten. Der Jarkhan fordert von ihm einige Männer für das Einnher. Obwohl der Titel Höfdhing auf Landbesitz bezogen ist, werden auch andere Menschen, z.B. Städter, Handwerker und Händler in diesen Rang erhoben, obwohl sie kein oder nur wenig Land besitzen. Die Forderungen des Jarkhan bleiben jedoch gleich. In alten Zeiten enthielt der Titel noch die Geschlechtsbezeichnung, also Höfdhingmannr/-kynnr. Aus nicht geklärten Gründen wurde dann jedoch darauf verzichtet. Vom Höfdhing wird ebenso wie von den höheren Ständen erwarte, dass sie in Kriegszeiten über geeignete Rüstungen und Waffen verfügen.

Wali im Rang des Höfdhing tragen zwei Zähne.

Fylgdarmannr/-kunnyr

Fylgdarmannr/-kunnyr sind Gefolgsleute. Sie können Bauern, Handwerker oder andere einfache Leute sein. Sie sind jedoch in jedem Fall Freie, die in ihren Entscheidungen von niemandem beeinflussbar sind. Sie bilden den größten Teil der walischen Bevölkerung und der walischen Heere. Von den Fylgdarmenn/-kynnir wird erwarte, dass sie sich dem Volksheer, dem Fylking, anschließen, wenn es zum Kampf aufgerufen wird. So wird die Verteidigung Waligois sichergestellt. Es kann vorkommen, dass Gefolgsleute, besonders Händler, reicher sind, als höhere Ränge.

Wali im Rang des Fylgdarmannr/-kunnyr tragen einen Zahn.

Vinnumannr/-kunnyr

Vinnumenn/-kynnir werden oft als Unfreie bezeichnet. Dies ist nicht ganz richtig. Eher werden sie als abhängig angesehen, d.h., dass sie auf andere angewiesen sind und daher deren Weisungen folgen müssen. Von ihnen wird nicht erwartet, dass sie sich für das Wohlergehen Waligois einsetzen. Wer sich jedoch in dieser Hinsicht nicht beweist, wird diesen Stand niemals verlassen. Daher ziehen sie oft mit ihren Herren in den Krieg oder versuchen andere bemerkenswerte Taten zu vollbringen, denn das Bestreben eines jeden Wali ist es, zumindest als Fylgdarmannr/-kunnr angesehen zu werden.

Wali im Rang des „Vinnumannr/-kunnyr tragen nur eine Lederschnur ohne Zahn und keinen Schmuck.

Nach einer angemessenen Zeit als Unfreie/r hat er das Recht, vor dem Thing seine Freiheit zu fordern.

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